Zoomerklärung

Hinweise zur Nutzung von Zoom

Für die Durchführung unserer Videokonferenz verwenden wir die Software „Zoom Meetings“. Der Grund dafür ist, dass mit „Zoom“ nach unserer Erfahrung nach ein technisch störungsfreier Ablauf und eine einfache Handhabung der Funktionen verbunden sind. Deshalb bitten wir Sie um Ihre Einwilligung zur Nutzung des Dienstleisters „Zoom“ zur Durchführung unserer Videokonferenz zu unseren vereinbarten Terminen.

Warum wir Ihre Einwilligung für die Nutzung von „Zoom“ einholen möchten:

„Zoom“ ist ein Service der Zoom Video Communications, Inc., die ihren Sitz in den USA hat. Der Europäische Gerichtshof hat am 16. Juli 2020 in der Rechtssache „Schrems II“ (C‐ 311/18) den EU‐US‐Privacy‐Shield für unwirksam erklärt. Im Ergebnis wird der Transfer personenbezogener Daten über Server, die nicht innerhalb der EU betrieben werden, für unsicher erklärt.

Soll eine rechtmäßige Drittlandübermittlung in die USA stattfinden, kommt als Rechtsgrundlage hierfür nach Art. 49 Abs. 1 Buchst. a DSGVO Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO in Verbindung mit Art. 7 DSGVO, in Betracht. Um diese Einwilligung bitten wir Sie.

Das müssen Sie wissen:

Trotz der von mir abgeschlossenen Vereinbarung über die datenschutzrechtlichen Pflichten bei der Auftragsdatenverarbeitung inklusive Standarddatenschutzklauseln kann es sein, dass diese Regelungen möglicherweise kein ausreichendes Mittel darstellen, um in der Praxis den effektiven Schutz der in die USA übermittelten personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Dieses ist insbesondere der Fall, weil den US‐Behörden Überwachungstätigkeiten erlaubt sind und diese in der Praxis als Massenüberwachung von Kommunikationen durch Geheimdienste stattfinden.

Wir wissen nicht, welche US‐Behörden auf Ihre Daten zugreifen und wie lange, wo und zu welchem Zweck diese Daten verwendet werden. Auch wissen wir nicht, ob und welche Nachteile sich für Sie ergeben können, wenn Ihre Kommunikation mit uns über „Zoom“ durch Geheimdienste belauscht und ausgewertet wird.

Widerrufbarkeit Ihrer Zustimmung:

Sie können jederzeit und ohne Angaben von Gründen Ihre Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ihr Widerruf hat zur Folge, dass bevorstehende Videokonferenzen, in die Sie bereits eingewilligt haben, nicht via „Zoom“ stattfinden. Ihr Widerruf bedarf der Textform (eine Mail an zeit@ genügt).

Ihre Rechte:

Als Betroffene/Betroffener der Datenverarbeitungen im Zusammenhang mit der Nutzung von „Zoom“ und der Durchführung von Videokonferenzen haben Sie umfangreiche Rechte. Diese können Sie detailliert unserer Datenschutzerklärung unter https:/datenschutzerklaerung/ entnehmen.

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